Los geht’s!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
DUSP Fleisch & Service GmbH
Am Alten Drahtwerk 29
46535 Dinslaken

Vertreten durch:
Mike Spevacek, Geschäftsführer
Kay Spevacek, Geschäftsführer

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 02064 – 437820
E-Mail: info@dusp-fleisch.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HR B 9258

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 220 679 662

Aufsichtsbehörde:
Veterinäramt Kreis Wesel

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, was der Käufer durch Abnahme der Ware anerkennt.
    Haben bisher andere Bedingungen Gültigkeit gehabt, so treten diese Geschäftsbedingungen an deren Stelle mit Wirkung der Annahme der ersten Warenlieferung nach Bekanntgabe der Geschäftsbedingungen.
    Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen ist auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts ohne Einfluss.

  2. Erfüllungsort ist der Lagerort der Ware. Die Lieferung erfolgt ab Schlacht- oder
    Kühlhaus zu der vorgesehenen Verladezeit.
    Lediglich im Falle der Lieferung der Ware mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin geht das Transportrisiko zu Lasten der Verkäuferin. Während des Transports entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen und/oder Mängelrügen müssen sofort bei Übernahme der Ware fernmündlich oder schriftlich geltend gemacht und der Verkäuferin Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Verspätet erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

  3. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrage und gibt auch keinen Anspruch auf Schadenersatz aus irgendeinem Grunde, insbesondere nicht wegen Verzuges.
    Ereignisse höherer Gewalt, ferner Verkehrs- und Betriebsstörungen, wie auch Wagen- und Brennstoffmangel, sowie Störungen bei Zulieferungsbetrieben, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, befreien die Verkäuferin von ihrer Lieferungspflicht für die Dauer der eingetretenen Störung und ihrer Auswirkung.

  4. Ist eine Mängelrüge rechtzeitig und ordnungsgemäß erhoben, so hat der Käufer der Verkäuferin Gelegenheit zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zu geben.
    Eine Haftung der Verkäuferin dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.
    Ist eine Mängelrüge berechtigt, so geht die Gewährleistung der Verkäuferin nach Wahl der Verkäuferin auf
    a) Nachlieferung einer mangelfreien Ware, b) Wandelung, c) Minderung.
    Jedwede Schadensersatzansprüche wegen eines durch einen Fehler der gelieferten Ware entstandenen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.

  5. Die Bezahlung der Ware hat ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, die schriftlich bestätigt worden sind.
    Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Falle ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Zahlungen in Wechseln sind nur zulässig, wenn eine Wechselhergabe vorher vereinbart worden ist. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.

  6. Kommt ein Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, oder stellt sich, wenn einem Käufer Stundung oder Kredit gewährt worden ist, heraus, dass die finanziellen Verhältnisse zur Kreditgewährung nicht geeignet sind, so werden alle bestehenden Ansprüche der Verkäuferin sofort fällig, auch die Ansprüche aus noch laufenden Wechseln, und die Verkäuferin ist, ohne dass ihre Entscheidung irgendeiner Nachprüfung unterliegt, berechtigt, nach ihrer Wahl Zahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für alle bestehenden Ansprüche zu verlangen. Kommt der Käufer dem Verlangen der Verkäuferin nicht innerhalb von 3 Tagen nach, so ist die Verkäuferin berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie die gelieferte Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen.

  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
    Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Hierfür gelten folgende Vereinbarungen.

    1. Wird die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt und ist bei der neu entstandenen Ware unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht nur unwesentlicher Bestandteil, überträgt der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt auf uns das Eigentum der entstehenden Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Käufer diese Sache für uns verwahrt.

    2. Durch die Verarbeitung der Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für die Verkäuferin vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird, erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

    3. Der Käufer ist auch berechtigt, die Vorbehaltsware, bzw. die neu entstandene Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Er tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder, wenn sie mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt ist, in Hohe des Anteils, in dem die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache erworben hat, dergestalt an uns ab, dass die gegen den Dritten entstandene Forderung auf uns übergeht, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.

    4. Der Käufer ist bei Zahlung von Dritten an ihn verpflichtet, die der Verkäuferin aus ordnungsgemäßer Veräußerung zugehenden Erlösanteile gesondert zu erfassen, aufzubewahren und an die Verkäuferin abzuführen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung bzw. der Kommissionsuntreue. Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen der Drittschuldner – gegebenenfalls mit dem erworbenen Miteigentumsanteil an der neuen Sache – aufzugeben. Die Verkäuferin ist berechtigt, dem Drittschuldner von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen.

    5. Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber, dem die Ware auf Antrag des Käufers oder auf unsere Veranlassung hin übergeben wurde.

    6. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 40 % übersteigt, wird die Verkäuferin die vollbezahlte Lieferung nach ihrer Wahl freigeben.

  8. Als Gerichtsstand für alle gegenseitigen Rechtsbeziehungen wird Duisburg vereinbart.